Das Wildschwein

Wildschweine im Wildpark

Wildschweine in Wildparks / Wildgehegen

Viele Wildparks beheimaten Wildschweine. Dies ist oft die einzige Möglichkeit, Wildschweine aus unmittelbarer Nähe zu betrachten. Gerade die niedlichen Frischlinge sind bei Kindern beliebt.

Außerdem dient das Wildgehege häufig als Auffangstation von mit der Flasche aufgezogener Wildschweinkinder, die nicht ausgewildert werden können.

Das Bedürfnis des Menschen seine Freizeitgestaltung durch die Erholung in der Natur und die Begegnung mit Tieren zu verwirklichen, werden durch die Wildtierparks befriedigt. Die Naturräume erfahren eine wesentliche Entlastung. 

Gedanken des Natur-, Umwelt- und Artenschutzes sowie eine praxisnahe Umwelterziehung ist eine grundlegende
Zukunftsaufgabe für diese Einrichtungen.

Wildtiergehege ist aber nicht gleich Wildtiergehege. Es gibt eine erstaunlich große Anzahl an unterschiedlichen Gehegearten.

 

 

Füttern in Wildtiergehegen?

Oftmals kann in Wildparks beobachtet werden, dass Spaziergänger die Tiere füttern. Gerade an sonnigen, Sonn- oder Feiertagen kommt es zu regelrechten Besucherströmen. Das führt dazu, dass die Tiere ein Überangebot an Nahrung vorfinden, welche größtenteils gar nicht zum Verzehr für Wildschweine geeignet sind. Wildschweine sind keine Müllschlucker auf 4 Paarhufen.

Verfüttern von Speiseabfällen ist verboten! Wenn es in dem jeweiligen Park erlaubt ist, eigenes Futter mitzubringen, dann nur Futter den Wildschweinen geben (gilt natürlich auch für andere Arten), das sie auch auf ihren Streifzügen in freier Wildbahn finden würden! Alles andere macht die Tiere krank!

Einige Lebensmittel, die auf den ersten Blick ungefährlich erscheinen, können gar lebensbedrohliche Krankheiten bei Wildschweinen auslösen. Schokolade kann tödlich sein!

Heutzutage ist das Mitbringen von Futter für die Bewohner des Wildtiergeheges aufgrund von seuchenrechtlichen Vorschriften verboten.

Da aber gerade das Füttern der Tiere eine besondere Erfahrung für die Besucher darstellt, wird meist vom Betreiber des Wildgeheges artgerechtes Futter gegen ein kleines Entgelt angeboten. Somit kann auch die Futtermenge gesteuert werden.

Eine andere Variante ist das Zuschauen zu festen Fütterungszeiten.

 

Wildschwein hinter Bäumen

Wildschweine in Gehegen – gelten als gewöhnlicher Schweinebestand in Freilandhaltung

Die Haltung von Wildschweinen als Gehegewild ist im Sinne der Schweinehaltungshygieneverordnung eine genehmigungspflichtige Freilandhaltung.

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Freilandhaltung sind bei Gehegewildschweinen einzuhalten, was auch bauliche Maßnahmen nach sich zieht.
So muss ein unschöner Doppelzaun in ca. 2 m Abstand zum äußeren Zaun vorhanden sein. Meist wird die Elektrozaunvariante innerhalb des Geheges umgesetzt. Vorteilhaft sind hier Kunststoffbänder, dass diese langlebiger sind, als die klassische Drahtlitze. Auch sieht das nicht mit dem besten Sehvermögen ausgestattete Schwarzwild ein solches Band besser als eine Litze.

Leider entsteht bei den Parkbesuchern oft der Eindruck, Wildschweine seien besonders gefährlich und müssen daher doppelt eingezäunt werden.

Der Sinn dieser Verordnung ist allerdings ein ganz anderer. Man möchte einer möglichen Infektion der im Gehege lebenden Wildschweine mit der europäischen Wildschweinepest (ESP) und aktuell der afrikanischen Schweinepest (ASP), aber auch mit anderen Erregern vorbeugen. Dieser Erreger der ESP/ASP tritt bei frei lebendem Schwarzwild auf. Die Einschleppung in einen Schweinebestand mit gewöhnlichen Hausschweinen ist möglich. Die ASP verläuft immer tödlich und ist für die Schweine hochansteckend, es gibt keine Behandlungsmethoden.
Vielerorts werden und wurden die frei lebenden Wildschweine erfolgreich gegen ESP geimpft. Leider nicht gegen die ASP, denn es wird erst noch fieberhaft an einem Impfstoff geforscht. Wann und ob dieser eingesetzt wird, ist nicht bekannt.

Hausschweine dürfen nicht geimpft werden und ob sich dies in absehbarer Zukunft ändern wird, ist fraglich. Warum das so ist, können wir nicht wirklich nachvollziehen. Dazu in einem anderen Beitrag mehr. Auch Gehege-Wildschweine dürfen nicht geimpft werden, da sie ja nur noch Schweinebestand in Freilandhaltung und kein Schwarzwild mehr sind.

Möglicherweise hat man dieses Thema etwas zu bürokratisch, fernab von der Praxis, zu lösen versucht.

Definition Tiergehege

sind eingefriedete Flächen (z.B. durch Gräben, Zäune, Mauern etc.) oder sonstige Einrichtungen, auf oder in denen Tiere gehalten werden.

Dazu zählen: 

  • Zoologische Gärten (Tierparks, Tiergärten)
    • dienen als öffentliche, gemeinnützige Einrichtungen der Haltung und Zucht von einheimischen und nicht einheimischen Tieren. Ihre Aufgaben sind die Erhaltung bedrohter Arten, wissenschaftliche Forschung, Bildung und Erholung.
  • Safari-Parks (oder ähnliche Einrichtungen)
    • Gehege, in denen Besuchern die Besichtigung der Tiere, vor allem solcher aus fremden Klimazonen, in der Regel vom Fahrzeug aus ermöglicht wird. Daneben bieten Safariparks häufig ein weitgefächertes Spektrum freizeitparkähnlicher Vergnügungen.
  • Freizeitparks mit Tierhaltung
    • Präsentation weniger Tierarten im Randbereich
  • Tierschauen
    • Ortsgebundene oder bewegliche Einrichtungen, in denen Tiere zumeist in Kleinstgehegen, Käfigen oder sonstigen Behältnissen gehalten und zur Schau gestellt werden (z.B. Menagerien u.ä.).

 

Safaripark - Löwen

Löwen in einem Safaripark und/oder Durchfahrpark

Definition Wildgehege

sind eingefriedete Flächen, in oder auf denen vorrangig sonst wildlebende Tiere (Wild) gehalten werden.

Dazu zählen:

  • Schaugehege
    • Einrichtungen, in denen eine jederzeitige Beobachtung der gehaltenen Tiere aufgrund der relativ geringen Größe der Gehege möglich ist.
  • Wildparks
    • sind Gehege, die wegen ihrer größeren Ausdehnung die Begegnung mit dem dort gehaltenen Wild unter großräumigen Gegebenheiten ohne Verwendung eines Kraftfahrzeuges ermöglichen.
  • Durchfahrparks
    • sind Gehege größerer Ausdehnung, in denen die Begegnung mit Tieren überwiegend durch die Benutzung eines Kraftfahrzeuges erlebt werden kann.
  • Jagdgehege (Gatterreviere)
    • sind Gehege von der Mindestgröße eines Eigenjagdbezirkes, in denen die Wildbestände jagdwirtschaftlich genutzt werden.
  • Besondere Wildgehege 
    • Hauptzweck derartiger Gehege ist: Forschung, Zucht, Arterhaltung, Landschaftspflege, Eingewöhnung, Überwinterung, Absonderung. Zu diesen Einrichtungen zählen auch Auffang- und Pflegestationen.
  • Gehege aus Liebhaberei
    • Private Kleingehege, die i.d.R. der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind.
  • Wildfarmen
    • Einrichtungen, in denen Tiere vornehmlich zu Zwecken der Fleischgewinnung, der Pelzerzeugung u.ä. gehalten werden.
Wildschwein

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