Die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest ist inzwischen über ein Jahr her. Das mediale Interesse daran dreht sich aber keineswegs um das Leid der Tiere und den Tierschutz, sondern lediglich um die Gewinnausfälle der deutschen Schweinezüchter und Schweinemäster. Wie viele Wildschweine bisher der Seuche zum Opfer gefallen sind, bleibt unerwähnt und ist scheinbar uninteressant.
Auch ein weiterer Aspekt wird weitestgehend ignoriert: Was passiert mit den Schweinen, die die Menschen als Heimtiere halten? Denn das deutsche Recht kennt keinen Unterschied zwischen dem Minischwein „Babe“ und der Sau im engen Kastenstand.

Aufgeschreckt durch einen Bericht der MOZ im Juli, mussten wir miterleben, dass das Land Brandenburg unter der Leitung von Frau Ministerin Nonnemacher einen Erlass zur Beendigung von Kleinstschweinehaltungen im Kreis Märkisch-Oderland in die Welt setzte.
Unsere Befürchtung: auch die Heimschweinhalter:innen werden nun ins Visier genommen. 200 Euro pro Schwein, wenn Du das Schwein töten lässt und zudem Deine Tierhaltung für (mindestens) 2 Jahre vertraglich unterlässt.
Eine Vorgehensweise, die außerhalb der gesetzlichen Regelung des Tierseuchengesetzes auf Druck der Landwirtschaftslobby in die Welt gesetzt wurde. Schließlich sind die Kleinsthaltungen „die wahren Verbreiter“ der Afrikanischen Schweinepest. Und darunter fallen letztlich auch Heimschweinhalter:innen.

Unser Protestbrief an die Ministerin von Anfang August lag mehr als 2 Wochen vor, bis sich eine Sachbearbeiterin um eine Eingangsbestätigung bemühte. Man bat uns um Geduld, die Anfrage würde „derzeit“ bearbeitet. Aber natürlich zog sich das hin. Unliebsame Anfragen landen bei deutschen Behörden auch gerne im Papierkorb.
Wir übten uns einige Zeit in Geduld, nutzten dabei aber die Gelegenheit, mit weiteren Tierrechtsorganisationen Kontakt in der Angelegenheit aufzunehmen.
Erst eine nochmalige Nachfrage an die Ministerin sowie den Fraktionsvorsitzenden der Grünen im brandenburgischen Landtag brachte Bewegung in die Angelegenheit und erst jetzt – nach geschlagenen 2 Monaten – erhielten wir einen Anruf vom zuständigen Abteilungsleiter, Dr. Nickisch.
Im Gespräch mit uns bestätigte Herr Dr. Nickisch zunächst, dass der Erlass und die vertraglichen Regelungen mit den Tierhalter:innen nicht durch die Tierseuchengesetzgebung gedeckt sind. Es handele sich um privatrechtliche Vereinbarungen, zu denen niemand gezwungen werden könnte. In den osteuropäischen Ländern hätten sich gerade die Kleinsthaltungen von Schweinen als potenzielle Seuchenverbreiter gezeigt und man würde auf diese Erfahrungen nun auch vor Ort in Brandenburg zurückgreifen.

Unserem Einwand, dass damit auch Heimtierbesitzer:innen betroffen sein konnten, wich Herr Dr. Nickisch mit der Argumentation aus, dass es im Grenzgebiet zu Polen kaum solche Haltungen gäbe. Die überwiegende Mehrheit wären Kleinsthaltungen von Schweinen, die die Menschen zum eigenen Verzehr hielten. Zudem würde mit etwaigen Heimtierhalter:innen versucht, eine gemeinsame Lösung zu finden. Entweder sollten die Tiere aus der Gefahrenzone verbracht werden oder man müsse vor Ort sicherstellen, dass eine Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest durch hygienische Maßnahmen unterbunden werden könne.
Uns blieb an dieser Stelle nichts anderes übrig, als den Ausführungen und Beteuerungen des obersten Landestierarztes Glauben zu schenken. Leider aber wissen wir aus leidvoller Erfahrung, dass Behördenvertreter vor Ort oftmals in mündlichen Gesprächen Druck auf Heimschweinhalter:innen ausüben. Die dann in Unkenntnis der Rechtslage oder dem Willen, sich zu wehren, auf die unbegründeten Forderungen der Behörden eingehen.
Im Falle der beiden bisher aufgetretenen Ausbrüche der afrikanischen Schweinepest bei Hausschweinen handelt es sich zudem um Menschen, die dem direkten landwirtschaftlichen Umfeld zuzurechnen sind.
Im Gespräch erwähnte Herr Dr. Nickisch, dass es in einem Fall zur Übertragung durch kontaminierte Futtermittel kam. Diese wurden durch die Ernte und den anschließenden Weiterverkauf durch einen Landwirt in der Sperrzone – trotz Verbotes – ausgelöst. Beim zweiten Fall war es ein Jäger, der gleichzeitig eigene Schweine hielt und seine Tiere durch mangelnde Hygiene ansteckte.
Beide Fälle zeigen, dass die Skrupellosigkeit der Menschen immer wieder eine wichtige Rolle auf dem Verbreitungsweg der ASP spielt. Aber ausbaden werden es immer die Schweine. Die Wildschweine in erster Linie, weil sie nun noch gnadenloser bejagt werden.
Ohne einen konkreten Fall und Nachweis von behördlichem Fehlverhalten bleibt uns nur eines festzustellen: die Regelungen, die nun in Brandenburg in die Tat umgesetzt wurden, werden andernorts ebenfalls durchgeführt werden. Durch Behörden, die am Ende oft wissen, dass sich die wenigsten Menschen gegen behördliche Maßnahmen wehren werden. Wie viele Heimtierhalter:innen dann am Ende ihre Tiere auf dem Altar der Seuchenbekämpfung opfern werden, ist schwer festzustellen. Denn Zahlen darüber werden die Behörden nicht veröffentlichen und die Betroffenen werden schweigen.
Wir werden weiterhin versuchen, das Thema auch von rechtlicher Seite überprüfen und kontrollieren zu lassen. Hierzu ist ein direkter Präzedenzfall in den betroffenen Gebieten nötig. Auch unsere beim Bundestag anhängige Petition (www.change.org/heimtierstatus) ist von großer Bedeutung.
Allen Menschen mit Heimschweinen in den betroffenen oder angrenzenden Gebieten können wir nur raten, sich durch behördlichen Druck nicht in die Irre führen zu lassen. Ein Verbot der Heimtierhaltung ist nur bei eklatanten Verstößen möglich. Dass wir alle alles daran setzen, dass unsere Tiere nicht erkranken, dürfte für die meisten selbstverständlich sein.
Abschließend geben wir noch folgende Hinweise für den Umgang mit den Veterinärämtern:
Lasst Euch die Anordnungen der Ämter stets schriftlich geben. Mündliche oder fernmündliche Aussagen sind weder ein direkter Verwaltungsakt, noch lassen sie sich im Zweifelsfall vor Gericht nachweisen. Auch wenn Euer Amtsveterinär bislang vernünftig war, heißt es nicht, dass sich dies nicht schlagartig ändern kann.
Bei Anordnung einer Stallpflicht für Eure Tiere gilt zudem der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Der Einschleppung durch infizierte Wildschweine in unsere Heimtierhaltungen beugen wir durch eine doppelte Einzäunung ohnehin vor. Die eher unwahrscheinliche Übertragung durch Vögel oder Nagetiere, die Teile von erkrankten Wildschweinkadavern in Euer Gehege verbringen, ist kein ausreichender Grund für die kategorische Anordnung einer möglicherweise auf Jahre ausgelegte Stallpflicht für Heimtiere.
Sollte Euer Amtsveterinär jedoch die Stallpflicht durchsetzen wollen, ist der Gang zum Rechtsanwalt und eine eventuelle Klage die einzige Möglichkeit, sich zur Wehr zu setzen. Wir werden dabei gerne behilflich sein.
Insgesamt hoffen wir, dass die Behörden, Ministerien und Politiker nicht glauben, mit außergesetzlichen Maßnahmen wie in Brandenburg auch auf Heimtierhalter:innen einzuwirken. Sollte es hierzu kommen, werden wir alles daran setzen, den betroffenen Menschen und ihren Tieren zu helfen. Die afrikanische Schweinepest wird uns noch für viele Jahre als Thema begleiten. Eine kategorisch angeordnete Stallpflicht für unsere Schützlinge werden wir daher mit allen Mitteln bekämpfen.