Nach dem Auftreten der Afrikanischen Schweinepest nun auch bei Hausschweinen vor 2 Wochen dauerte es nicht lange, bis die Sprachorgane der Landwirtschaftslobby mit ihrem Forderungskatalog an ihre Freunde in der Politik herantraten. Lautstark wurde das „Aufkaufen von Kleinsthaltungen“ durch den Staat gefordert, damit der vermeintliche „Seuchengefahren-Herd“ der miesen, kleinen Schweinehaltungen endlich eliminiert werden kann.

Was die Damen und Herren der Landwirtschaftslobby natürlich nicht interessiert: zu diesen Kleinsthaltungen gehören auch Privatmenschen, die ihre Schweine als Familienmitglieder ansehen. Sie nicht essen, schlachten oder nach China exportieren möchten. Ganz im Gegenteil. Und hierzu gehören auch Lebenshöfe von Tierschutzvereinen.

Aber auf die Grundrechte dieser Menschen kann man keine Rücksicht nehmen, wenn die Gewinne der Schweinefleischbranche einzubrechen drohen. Auch die Schweinepestverordnung und das Tierseuchengesetz sehen martialische und drakonische Maßnahmen für die Minischweine von Frau Meyer oder die Schweine auf dem Lebenshof nebenan vor. Unverletzlichkeit der Wohnung? Nichts da. Der Amtsveterinär darf sich mit der Polizei Zugriff verschaffen und die geliebten Tiere vor den Augen der betroffenen Tierfreunde hinrichten.
Und der Ruf der Landwirtschaftslobby wurde augenscheinlich durch das Landwirtschaftsministerium von Brandenburg erhört. Pikanterweise geführt durch den Grünen Minister Axel Vogel.

Laut einem Pressebericht der MOZ vom 28.07.2021 liegt dort ein Erlass des Ministeriums vor, dass den betroffenen Landkreis Märkisch-Oderland auffordert, sogenannte Schweine-Kleinsthaltung vertraglich zu verpflichten, ihre Schweinehaltung aufzugeben.
Wahrscheinlich hat es sich noch nicht bis zu den Grünen herumgesprochen, dass dies auch Heimtiere betreffen kann. Wir halten es für hochgradig beschämend und absolut gefährlich, dass ein Ministerium eine Behörde anweist ohne gesetzliche Grundlage, Druck auf Menschen auszuüben, die Schweine auch als Familienmitglieder halten.
Statt die Behörden auf die Tierfreunde zu hetzen wäre es angebracht, für den Schutz auch der Heimschweine ein für allemal gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Denn bislang können die Amtsveterinäre auf eine Vielzahl unpassender Verordnungen und Gesetze zurückgreifen, die Schweine lediglich als Nutztiere und damit für die Behörden entbehrliche Sachen einstufen.

Bei den von Menschen mit Liebe in die Familie integrierten Schweine handelt es sich aber nicht um Nutztiere. Diese Menschen üben ihre grundgesetzlich verbrieften Rechte auf freie Entfaltung der Persönlichkeit aus, wenn sie Schweine bei sich als Heimtiere aufnehmen.
Dem Ministerium ist offensichtlich auch bewusst, dass es keine gesetzliche Grundlage für eine Aufgabe dieser „Kleinsthaltungen“ gibt. Man ist nur darauf aus, der Schweinehalter- und Fleischlobby die Gewinne zu erhalten. Koste es was es wolle. Wenn dabei ein paar Heimschweine über die Klinge springen, ist das diesen Damen und Herren vollkommen egal. Offensichtlich auch dem Grünen Landwirtschaftsminister von Brandenburg, Axel Vogel.

Wir können jedem Heimschweinehalter in der betroffenen Region nur raten, sich alsbald anwaltlichen Beistand zu suchen und dem Druck der Veterinärbehörden keinesfalls nachzugeben. Dem Ministerium und den Behörden darf es man in diesem Fall nicht leicht machen. Auch wir werden als Tierschutzverein alles daran setzen, dass die Rechte der als Heimtiere gehaltenen Schweine gewahrt bleiben und werden uns direkt mit dem Ministerium in Verbindung setzen.

Link zum Bericht der MOZ