Zwei Wildschweine

Maßnahmen zur Bekämpfung der afrikanischen Schweinepest

Schweinepest in Europa

Um die afrikanische Schweinepest zu bekämpfen, werden eine Vielzahl von Maßnahmen auf kommunaler Ebene sowie auf Länder- und Bundesebene getroffen. Unterstützt durch das Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit in Jena.

Wildschweingruppe

Um einer Ausbreitung der Schweinepest zuvorzukommen, fordern Politiker, Jäger und Bauernverband schon länger, den Wildschweinebestand vorsorglich zu dezimieren. Der Bauernverband plädierte sogar dafür, den Schwarzwild-Bestand um 70 Prozent zu reduzieren. Um einen zusätzlichen Anreiz für Jäger zu schaffen, haben einige Bundesländer eine Abschussprämie für jedes erlegte Tier festgesetzt.

Das Friedrich-Loeffler-Institut empfiehlt dagegen eine Reduktion um 70 Prozent nur für den Seuchenfall – also erst dann, wenn die Schweinepest nachweislich aufgetreten ist. Und dann nur in der sogenannten Pufferzone, einem Areal von 12.000 Quadratkilometern – das entspricht fast der Hälfte von Mecklenburg-Vorpommern – rund um die Fundorte von infizierten Wildschweinen.

Kritiker halten die massive Bejagung von Wildschweinen für überzogen. So sagte der Wildtierökologe Sven Herzog im Interview mit der ZEIT: „Die Jagd darf nicht zu einer Art radikaler Schädlingsbekämpfung verkommen.“ Es sei eine Illusion, verstärkte Jagd könne die Schwarzwild-Bestände nachhaltig reduzieren. Besonders kritisch sehen Tierschützer – neben der Intensivierung der Jagd –, dass etwa in Baden-Württemberg sogar weibliche Wildschweine erschossen werden dürfen, die noch Junge säugen. Auch der Wald könnte Schaden nehmen. Denn verängstigte Tiere würden dann nicht mehr auf Freiflächen Nahrung suchen – sondern im Wald Knospen und Triebe von jungen Bäumen abknabbern.

Im Hochsicherheitsgebiet, dem Kerngebiet, nach einem mit dem ASP-Erreger infiziertes Wildschwein gefunden wurde, herrscht Jagdruhe, um die Wildschweine nicht zu vertreiben und weiter zu versprengen und somit die Seuchenausbreitung zu verhindern. Verendete Tiere, sog. Fallwild, müssen gesucht, eingesammelt und unschädlich entsorgt werden.

Weitere Informationen findet Ihr in unserem ausführlichen Artikel “Wildschweinjagd”.

Wildschweine hinter Zaun

Sperrzonen sind Zonen mit infizierten Wildschweinen (sogenannte “gefährdete Gebiete” jeweils, einschließlich “Kerngebiet”).

Bei Wildschweinen

Wird ein mit der ASP infiziertes Wildschwein gefunden, dann wird dieser Fundort zum Kerngebiet, der in der Regel mit einem Zaun (meist mobiler Elektrozaun) umschlossen wird, damit die Seuche von anderen – bereits infizierten Wildschweinen – nicht weiter verbreitet werden kann. Die Größe des Kerngebietes variieren. Z. B. wurde nach den bestätigten positiven ASP-Fällen, die zuletzt nahe Neuzelle im Landkreis Oder-Spree gefunden wurden, das Kerngebiet auf einen Umfang von 60 Kilometern und eine Fläche von 150 Quadratkilometern erweitert.

Um dieses Gebiet – gefährdete Gebiet ist die Sperrzone II. Dies kann einen Radius von 20 – 25 km um das Kerngebiet herum haben bzw. wird je nach Fund vergrößert.
Eine weitere Zone ist die Pufferzone, die Sperrzone I, die nicht von der ASP betroffen ist.

Sperrzonen

Bei Hausschweinen

Wird der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in einem Betrieb amtlich festgestellt, so müssen alle Schweine sofort getötet und unschädlich beseitigt werden. Im Verdachtsfall können auch Schweine von Kontaktbetrieben gekeult werden. Des Weiteren werden zwei Schutzzonen um den Betrieb errichtet:

  • Sperrbezirk: mind. 3 km um den Seuchenbetrieb
  • Beobachtungsgebiet: mindestens 7 km um Sperrgebiet, also 10 km um den Seuchenbetrieb

Sperrzonen ASP

Wildzaun 

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Tierseucheninformationssystem 

In Deutschland sind die Bundesländer für die Bekämpfung von Tierseuchen zuständig. Die jeweiligen Landesbehörden teilen dem Bundeslandwirtschaftsministerium das Auftreten anzeigepflichtiger Tierseuchen mit. Die Meldung erfolgt elektronisch über ein Programm, auf das nur die Veterinärbehörden Zugang haben. Die Meldungen umfassen Einzelfallmeldungen jeweils unverzüglich nach Auftreten eines Seuchenfalles, weitere Meldungen über den Seuchenfall sowie Meldungen über die Aufhebung angeordneter Sperrmaßnahmen. 

Die Afrikanische Schweinepest, wie auch die europäische Schweinepest (ESP), ist eine meldepflichtige Viruserkrankung bei Schweinen.

Jeder, der Schweine hält, ist verpflichtet bei möglichem Verdacht oder entsprechenden Krankheitssymptomen, dies dem zuständigen Tierarzt bzw. der zuständigen Veterinärbehörde anzuzeigen.

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Schweine in der Massentierhaltung, Biobetrieben oder Freilandhaltung handelt oder um Schweine, die als Haustiere – Familienmitglieder (egal ob Groß- oder Minischwein)  oder auf Lebenshöfen / in Wildgehegen gepflegt werden oder für Selbstversorger als Nahrung dienen. Bei Verdacht ist es den Behörden anzuzeigen.
Auch Spaziergänger im Wald sollten tote Wildschweine (nicht anfassen!) dem Veterinäramt oder Forstamt melden.

 

Wer ein totes Wildschwein in NRW findet, wird gebeten, dies unter der Telefonnummer 0201 / 714488 oder per Mail an nbz@lanuv.nrw.de der Bereitschaftszentrale des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz zu melden. Sie kümmert sich in Abstimmung mit den Kommunen um die schnelle Sicherung und Untersuchung des Wildschweins.

Müll Wildschwein sicher entsorgen

 

Vorbeugen ist besser, als heilen, denn eine Heilung oder Impfstoff für die Afrikanische Schweinepest gibt es zurzeit noch nicht. Während die Bundesländer das Monitoring der Wildschwein- und Hausschweinebestände, sowie den Zaunbau vorantreiben, die Wildschweinjagd intensiviert wird, gibt es noch weitere Vorsichtsmaßnahmen. Übrigens spielen lt. den Aussagen des Friedrich-Loeffler-Instituts Raubtiere und Aasfresser wie Wölfe, Füchse und Raben bei der Verbreitung der afrikanischen Schweinepest offenbar keine Rolle.

Nicht-Schweinehalter können ihren Teil dazu beitragen, dass die Seuche nicht weiter verbreitet wird.

Der ASP-Erreger ist sehr widerstandsfähig, aber für den Menschen und andere Haustiere nicht gefährlich. Daher können Produkte aus infizierten Schweinefleisch von Menschen nach Hitzebehandlung gegessen werden (dazu gehören beispielsweise Salami, Schinken, Hart- und Weichwürste sowie viele andere schweinefleischhaltige Produkte aus den Risikogebieten).

Vor allem Wald- oder Parkspaziergänger und Pilzsucher sollten dies beachten. Entsorgen wir die Reste von einem Wurst- oder Fleischbrötchen, das von einem Schwein stammt, welches mit dem ASP-Virus infiziert war, z. B. im Wald, Raststätten an Autobahnen oder Mülltonnen, zu denen Wildschweine Zugang haben, könnte dies für die Verbreitung der Seuche sorgen und für das Wildschwein den sicheren Tod. Frist das Wildschwein diese Speisereste, erkrankt es an der ASP. Kommt es mit anderen Wildschweinen in Kontakt, steckt es diese an. So entsteht ein Schneeballsystem. Auch von verendeten Wildschweinen geht für die Artgenossen Gefahr aus.
Aus diesem Grund Speisereste nicht einfach wegwerfen, sondern für Wildschweine unzugänglich entsorgen.

Für Reisende an Raststätten bitte keine offenen Müllbehälter benutzen, an die die Wildschweine gelangen können. In Wildschweine reichen Gegenden die Hausmülltonne abschließen oder an Orten z. B. Keller verbringen, wo die Wildschweine nicht eindringen können.

Wird ein totes Wildschwein gefunden – auf keinen Fall anfassen und Hunde von dem Kadaver fernhalten! Die Hunde erkranken zwar nicht, verschleppen aber den Erreger in andere Gebiete. Unverzüglich das zuständige Veterinäramt über den Fund informieren! In der Regel werden die Probennahme und der fachgerechte Abtransport von dort organisiert, um eine Seuchenverschleppung zu vermeiden.

 

Wichtige Hinweise für Touristen und Reisende:

  • Keine Fleisch- oder Wurstwaren aus dem Urlaub mitbringen!
  •  Speisereste nur in geschlossenen Müllbehältern entsorgen!
  • Keine Essensreste an Tiere verfüttern!
  • Keine Lebensmittelreste in freier Natur hinterlassen!
  • Von Haus- oder Wildschweinen fernhalten!
  • Keine Tierkadaver berühren!

 

Jäger nehmen ein Wildschwein aus

Natürlich sind auch Schweinehalter selbst und vor allem Jäger in der Verantwortung, die Seuche nicht weiterzutragen.
Die Früherkennung ist eine der wichtigsten Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung der Seuche. Erhöhte Fallzahlen oder krank erlegte Wildschweine können Hinweise auf ein beginnendes Seuchengeschehen sein. Daher ist eine Probennahme und Untersuchung von Fallwild (tot aufgefundenes Wild) und möglichst auch erlegtem Wild auf ASP sehr wichtig!

Der Fund von verendetem Schwarzwild ist unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt anzuzeigen. Im Regelfall durch einen Anruf.

Eine Markierung der Fundstelle sowie ein Foto davon und vom Tierkörper erleichtern das weitere Vorgehen.
Diese Daten können auch über die Tierfund-App oder das
Tierfund-Kataster gemeldet werden.

Jäger sollten folgendes beachten:

Keine Verwendung von Wildschwein-Aufbruch, Speise- oder Schlachtabfällen zur Kirrung (Anfüttern von Wild)

Reinigung und Desinfektion aller Geräte, Fahrzeuge und Personen nach jeder Jagd und besonders nach Jagdreisen.

Verzicht auf Jagdreisen in Risikogebiete und die Mitnahme von Jagdtrophäen (braucht ohnehin kein Mensch)

Gründliche Reinigung und Desinfizierung der Ausrüstung!

Keine Entsorgung von Speiseabfällen im Revier.

Umgehende Meldung auffälliger Tiere oder Fallwild beim zuständigen Veterinäramt!

Besondere Hygienemaßnahmen, wenn selbst Schweinehaltung betrieben wird – siehe auch Schweinehalter.

ASP - konventionelle oder private Schweinehaltung

 

Für Landwirte, die eine Schweinemast- und Zuchtanlage betreiben, sowie Lebenshöfe und Tierheime und für Menschen, die Schweine privat halten, als Familienmitglieder oder Selbstversorger, ist die Einschleppung der Schweinepest eine Katastrophe. Vor allem für diejenigen, wie wir, die ihre Schweine als Familienmitglieder ansehen und vor dem Tod oder schlechter Haltung gerettet haben. Bricht die ASP in einem nahegelegenen Zucht- oder Mastbetrieb aus  (3 km um den Seuchenbetrieb, ggf. + 7 km Beobachtungszone), werden die Hausschweine/Minischweine – ohne erkrankt zu sein – auf Anordnung der Veterinärbehörde getötet.

Auch für Privathalter gelten die Vorschriften der Schweinehaltungshygiene-Verordnung! Bitte damit vertraut machen. Wir sehen immer wieder, dass gerade Minischweine nicht ausreichend vor der ASP geschützt werden.

Hier die wichtigsten Maßnahmen für den o.g. Personenkreis:

 

  • Alle Einrichtungen zur Reinigung und Desinfektion von Personen, Fahrzeugen und Gegenständen müssen einwandfrei funktionieren!
  • Gestatten Sie Unbefugten keinen Zutritt! Sorgen Sie für saubere Schleusenbereiche mit betriebseigener Schutzkleidung!
  • Alle Ställe oder Ausläufe müssen so geschützt sein, dass keine Wildschweine eindringen können.
  • Bei Schweine-Freilandhaltung sind doppelte Zäune vorgeschrieben, sodass kein Kontakt zu Wildschweinen möglich ist.
  • Küchen- oder Speiseabfälle dürfen grundsätzlich nicht verfüttert werden!
  • Einstreu und Futtermittel müssen vor Wildschweinen sicher gelagert werden!
  • Wenn Sie Gastarbeiter aus osteuropäischen Ländern beschäftigen, achten Sie auf mitgebrachte Lebensmittel tierischer Herkunft. Sollten Sie fündig werden, informieren Sie das zuständige Veterinäramt. Dieses veranlasst weitere Maßnahmen.
  • Bei unklarem Krankheitsgeschehen frühzeitig Ihre Tierärztin oder Ihren Tierarzt informieren und Proben nehmen lassen.
    • Mögliche Symptome der ASP sind hohes Fieber, Mattigkeit, Futterverweigerung, Bindehautentzündungen, Bewegungsstörungen, (blutiger) Durchfall, erhöhte Atemfrequenz, Verferkeln, Nasenbluten, Unterhautblutungen u.v.a.
    • Da solche Symptome bei verschiedenen Krankheiten auftreten können, ist eine frühzeitige Ausschlussdiagnostik im Sinne der Seuchenbekämpfung sehr wichtig!
  • Futtermittel-Importe aus gefährdeten Gebieten vermeiden! Lieferungen über mehrere Händler sind schwer auf ihren Ursprung zu überprüfen. Wenn möglich, eine Herkunfts-Bescheinigung vorlegen lassen.
  • Auch Heu-Lieferungen für andere Tiere auf dem gleichen Anwesen können mit dem Virus kontaminiert sein und ein Risiko darstellen!
  • Mit dem Minischwein außerhalb des eigenen Grundstücks spazieren gehen ist verboten!
  • Bei gegenseitigen Besuchen von Freunden und Bekannten, die selbst (Mini-)Schweine als Haustiere halten – Hygienevorschriften beachten: Desinfektion der Schuhe, Hände – Wechseln der Kleidung.

Schweine im Maststall

Schweine im Maststall

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz hat im April 2020 ein Programm zur Überwachung und Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest bei Hausschweinen ins Leben gerufen. Erlass v. 23.04.2020

Ziel dabei ist es, einen frühzeitigen Ausbruch der ASP zu erkennen. Dieses Programm beinhaltet eine verstärkte Überwachung der Hygieneanforderungen in schweinehaltenden Betrieben. Es erfolgen Betriebskontrollen durch die amtlichen Tierärzte, bei denen u.a. die Einhaltung der Schweinehaltungshygieneverordnung geprüft wird.

Dabei würden Blutproben der kranken Tiere zur Abklärung eines unklaren Krankheitsgeschehens an ein diagnostisches Labor geschickt, mit Einwilligung des Tierhalters auch an ein Labor des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) weitergeleitet und dort auf die Klassische und Afrikanische Schweinepest untersucht.

Die Teilnahme an diesem Programm ist freiwillig. Im Seuchenfall allerdings ist sie Voraussetzung für ein Verbringen von Schweinen aus diesen Beständen.

Angesichts der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) wollen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ihr Monitoring verstärken. Die Landwirte sind aufgerufen, daran teilzunehmen.

“Es bestehe die Gefahr, dass bei einem möglichen Eintrag der Schweinepest in den Bestand die Krankheit nicht sofort erkannt werde. Deshalb sei die Ausschlussuntersuchung bei erkrankten Schweinen ein wichtiger Baustein des Monitoringprogramms”,

erläuterte Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer bereits 2014.

 

Monitoring Schweinebestände 

Sogenannte Monitoring-Programme, die eine Einschleppung eines Tierseuchen­erregers in einen Tierbestand frühzeitig aufzudecken vermögen, sind für eine schnelle und effiziente Tierseuchen­bekämpfung von enormer Bedeutung. Je früher eine Tierseuche wie die ASP entdeckt und entsprechende Bekämpfungs­maßnahmen eingeleitet werden, desto höher ist die Wahrschein­lichkeit, eine weitere Verbreitung zu unterbinden und die Seuche zu stoppen.

Aus diesem Grund ist eine ständige Überwachung des Seuchengeschehens notwendig und geboten. Die Untersuchung verendet aufgefundener Wildschweine stellt einen wesentlichen Faktor dar, eine mögliche Einschleppung der ASP in die Wildschweinpopulation schnell zu erkennen.

 Im Fokus stehen verendet aufgefundene sowie im Rahmen der Jagd erlegte Wildschweine, die klinisch auffällig waren oder bei denen pathologisch-anatomische Veränderungen festgestellt wurden. Das aktuelle bayerische Überwachungsprogramm zur ASP sieht vor, dass sämtliche tot aufgefundene Wildschweine in Bayern auf ASP (und KSP)-Virusgenom über Organproben bzw. Bluttupfer untersucht werden. Unfallwild soll hierbei miterfasst werden. Aber auch Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben entsprechende Maßnahmen eingeleitet.

In der Regel werden die Proben von den für das Revier zuständigen Jägern entnommen. Die Jäger erhalten eine Aufwandsentschädigung.

Biosicherheit

 

Die Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts:

  • Das Risiko des Eintrags von ASP nach Deutschland durch illegale Verbringung und Entsorgung von kontaminiertem Material wird als hoch eingeschätzt.

  • Das Risiko des Eintrags durch Erzeugnisse aus Schweinefleisch, die von infizierten Tieren stammen oder kontaminiert sind, entlang des Fernstraßennetzes durch Fahrzeuge oder Personen wird im Sinne eines „worst case scenario“ als hoch bewertet.

  • Das Risiko einer Einschleppung durch den Jagdtourismus und das Mitbringen von Jagdtrophäen aus betroffenen Regionen wird als mäßig eingeschätzt.

    Das Risiko eines Eintrags der ASP durch infizierte Wildschweine wird in Gegenden in der Nähe zu den betroffenen Gebieten in Belgien und Polen als hoch beurteilt.

Sprünge der ASP über größere Entfernungen (z.B. innerhalb Polens, nach Belgien, Ungarn, in die Tschechische Republik) verdeutlichen das bestehende Risiko einer Einschleppung nach Deutschland durch menschliches Handeln.

Tote Wildschweine melden!
Das Umweltministerium ruft dazu auf, Funde von toten Wildscheinen unmittelbar zu melden. Wer ein totes Wildschwein in NRW findet, wird gebeten, dies unter der

Telefonnummer 0201 / 714488

oder per Mail an nbz@lanuv.nrw.de

der Bereitschaftszentrale des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz zu melden. Sie kümmert sich in Abstimmung mit den Kommunen um die schnelle Sicherung und Untersuchung des Wildschweins.

Bereits am 28.06.20218 hat der Kreis Recklinghausen und der Rheinisch Bergische Kreis, beteiligt war auch das Landestierseuchenkontrollzentrum Nordrhein-Westfalen an zwei Standorten Krisenübungen durchgeführt. Unterstützt wurden sie durch Expertinnen und Experten des Umweltministeriums, des Landesumweltamtes und des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Duisburg-Meiderich.
Training eines koordinierten und aufeinander abgestimmten Vorgehens aller Beteiligten war das Ziel, um infizierte Wildschweinkadaver unmittelbar und rechtzeitig aus einem Ausbruchsgebiet zu entfernen. Ferner diente die Krisenübung dazu, bereits im Vorfeld mögliche Schwachstellen der Bekämpfungsstrategien zu identifiziert und abzustellen.

So eine Krisenübung beinhaltete die Bergung von fiktiven Wildschweinkadavern (Dummys) unter Beachtung von Biosicherheitsauflagen. So wurde der Aufbau einer Hygieneschleuse für Fahrzeuge und die Abriegelung einer Kernzone mittels Zauneinrichtung geprobt. Dazu wurden Kadaverfunde im Wasser und in schwer zugänglichem Gelände simuliert. An der Bergung des Wildschweinkadavers im Wasser (Rhein-Herne-Kanal) war das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Duisburg beteiligt.

Im Januar 2019 hat das Umweltministerium NRW einen Rahmenvertrag mit einem privaten Dienstleister, der Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft mbH (WSVG), abgeschlossen.
Diese Gesellschaft soll die Kommunen im Falle eines ASP-Ausbruchs in NRW unterstützen. Dies umfasst etwa die Absperrung einer Kernzone sowie die intensive Suche nach verendeten Wildschweinen und deren Bergung. Die WSVG ist eine Gründung des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes, des Rheinischen Landwirtschaftsverbandes, der Landwirtschaftskammer NRW, des Landesjagdverbandes NRW und der Raiffeisengenossenschaften.

Eine weitere vorbeugende Maßnahme ist das Aufheben der Schonzeit für Wildschweine durch das Landwirtschaftsminiserium. Ausgenommen sind Muttertiere mit Frischlingen unter etwa 25 kg. Durch eine intensivere Bejagung der hohen Wildschweinbestände wird das Risiko einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest verringert. Dass dies auch eine Fehlentscheidung sein kann, erläutern wir auf unserer Seite über die Wildschweinjagd. Damit die Bejagung der Wildschweinbestände durch die Jägerschaft weiterhin intensiv erfolgt, hat das Land Hürden abgebaut und übernimmt seit Mitte 2018 die Untersuchungskosten auf Trichinen für in NRW erlegte Wildschweine.

Aufgrund der Erfahrungen beim Ausbruch der Tierseuche in Belgien hat das Umweltministerium ferner vorsorglich ein verstärktes ASP-Monitoring in der gesamten Grenzregion veranlasst. Dies umfasst insbesondere die Kreise Aachen, Düren und Euskirchen.

Um die aktuelle ASP-Lage fortlaufend zu bewerten und die einzuleitenden Maßnahmen abzustimmen, hat das Umweltministerium eine Sonder-Arbeitsgruppe einberufen.

Inzwischen sind auch Änderungen von Bundesgesetzen in Kraft getreten, die es beispielsweise ermöglichen, Gebiete abzusperren, Personen- und Fahrzeugverkehr einzuschränken und vermehrte Fallwildsuche anzuordnen.

Keulungo

Bei Ausbruch der ASP in einem Schweinebetrieb oder bei nicht gewerblicher Haltung von Schweinen, hierunter fällt auch die Pflege von Minischweinen, werden alle Tiere dieses Seuchenbetriebes sofort getötet und unschädlich beseitigt. Ggf. können auch Schweine von Kontaktbetrieben gekeult werden.
In der Sperrzone, die rund 3 km um den Seuchenbetrieb eingerichtet wird, werden innerhalb von 7 Tagen alle Schweine einer klinischen Untersuchung unterzogen. Außerdem ist die künstliche Besamung von Schweinen und der Transport von Schweinen und verboten. Sie dürfen weder in einen noch aus einem Betrieb im gefährdeten Bezirk verbracht werden.
Haustiere dürfen nur mit Genehmigung in oder aus der Sperrzone gebracht werden.

Für das Beobachtungsgebiet (7 km um das 3 km große Sperrgebiet, insgesamt also 10 km) ist ebenfalls die künstliche Besamung und der Transport von Schweinen verboten.

Eine Sondererlaubnis kann durch die Behörden erteilt werden.

Die Behörde kann die Maßnahmen frühestens aufheben, wenn nach der Grobreinigung und Desinfektion des betroffenen Betriebes innerhalb von 45 Tagen kein weiterer ASP-Fall im Sperrbezirk aufgetreten ist.

Schweinefleisch Import Export

 

Durch den Ausbruch der ASP in Deutschland wird auch der Export von Schweinefleisch beeinträchtigt. Deutschland liefert einen Großteil nach China. In China, Südkorea, Singapur, Japan und Argentinien wurde der Importstopp von deutschem Schweinefleisch wegen der Seuchenlage ausgesprochen.

Beschränkungen und Verbote der Nutzung landwirtschaftlicher Flächen wirken sich auf die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe ebenfalls negativ aus. Die Betriebe müssen diese Kosten in der Regel selbst tragen, auch wenn es unter bestimmten Bedingungen finanzielle Entschädigungen gibt:

Gras, Heu und Stroh, das im gefährdeten Gebiet, einschließlich der Pufferzone geerntet worden ist, darf nicht an Schweine verfüttert werden. Es darf auch nicht als Einstreu oder Beschäftigungsmaterial verwendet werden.

Ausnahmen:

• früher als 6 Monate vor der Festlegung des gefährdeten Gebietes gewonnen und

• vor der Verwendung mindestens 6 Monate vor Wildschweinen sicher geschützt gelagert oder

• mindestens 30 Minuten einer Hitzebehandlung bei mindestens 70 °C unterzogen.

• Verlust oder Wertminderung der Ernte (z. B. Qualitätsminderung),

 

• Ertragsminderungen durch Bearbeitungsverbote
(z. B. fehlende Dünge- und Pflanzenschutzmaßnahmen),

• Mehrkosten bei nachfolgenden Kulturen
(z. B. Probleme bei Bodenbearbeitung),

• Auswirkungen auf Gewährung von Direktzahlungen
bzw. Fördermitteln von Argrarumweltmaßnahmen oder

• erforderliche Änderungen der Fruchtfolge (z. B. Sommerungen statt Wintergetreide),

Erklärung: Winterungen und Sommerungen

Was im Herbst an Saatgut in die Erde kommt, ist eine Winterung (Winterraps, Winterweizen, Wintergerste). Alles, was im Frühjahr gesät wird, sind die Sommerungen. (Sommerweizen und Hafer).

• sonstige betriebliche Nachteile (z. B. Einschränkung
der Güllefläche).

Für Betriebe, die keine Schweine oder eine Mischhaltung führen, sind ebenfalls betroffen, weil

Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art
mit Klauentieren wie Rindern und kleinen Wiederkäuern
sowie der Handel mit Klauentieren ohne vorherige Bestellung im Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet verboten sind und
gemischte Betriebe mit Schweinehaltung und Haltung sonstiger landwirtschaftlicher Nutztiere in den Restriktionsgebieten aufgrund der Schweinehaltung den jeweiligen Seuchenbekämpfungsregelungen unterliegen.

Die Maßnahmen hängen davon ab, ob die Schweinehaltung und Haltung sonstiger landwirtschaftlicher Nutztiere getrennt bewirtschaftet werden.

Landwirtschaftliche Flächen dürfen aufgrund der Anordnung eines Betretungs- und Nutzungsverbots nicht mehr bewirtschaftet werden.
Dies gilt neben der Bestellung der Flächen, dem Ausbringen von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln und einem möglichen Ernteverbot auch für die Ausbringung von Gülle, sofern entsprechende Flächen gesperrt sind.
Grundsätzlich gilt dies für alle landwirtschaftlichen Kulturen, das heißt für Acker- und Gartenbau, Grünland und Sonderkulturen.

Biogasanlagen können betroffen sein, wenn aus einem Seuchenbetrieb bei einem ASP-Ausbruch bei Hausschweinen Gülle bezogen wird. Aus einem Verdachts- und Seuchenbetrieb darf keine Gülle in eine Biogasanlage verbracht werden. Falls Gülle aus einem späteren Seuchenbetrieb eingebracht wurde, muss das
Gärsubstrat bei mindestens 70 °C für mindestens 60 Minuten pasteurisiert werden. Zudem ist die Anlage in diesem Fall zu leeren und nach den Bestimmungen des Tierseuchenrechts bei einem ASP-Ausbruch zu reinigen und desinfizieren.

Weitere Maßnahmen beeinträchtigen auch die Bevölkerung:

Beschränkung oder Verbot des Fahrzeugverkehrs aus dem oder im Kerngebiet sowie Beschränkung oder Verbot des Personenverkehrs im Kerngebiet und Maßnahmen zur Absperrung des gesamten oder eines Teils des Kerngebiets, einschließlich Errichtung einer Umzäunung. Zäune können jedoch auch außerhalb des Kerngebiets errichtet werden, soweit dies aufgrund der Seuchensituation erforderlich ist.

ASP-Forschung und Impfstoff

 

Wenn die afrikanische Schweinepest erhebliche finanzielle und wirtschaftliche Schäden anrichtet und zudem die Maßnahmen allein aus Gründen des Tierschutzes eine Katastrophe sind, warum gibt es dann noch keinen Impfstoff oder wird intensiv an der Entwicklung gearbeitet?
Schließlich haben wir durch die Corona-Pandemie die Erfahrung gemacht, dass ein Impfstoff recht zügig zur Verfügung gestellt werden konnte.

Vor allem für alle, die ihre Schweine als Familienmitglieder ansehen, wäre dies eine große Erleichterung.

Unverständlich ist auch, dass erst durch den Ausbruch in China und Europa 2020 – 2021 die Forschung dahingehend vorangetrieben wird, wo die afrikanische und europäische Schweinepest bereits viel früher entdeckt worden ist.

Eine Studie des VISAVET Health Surveillance Centre in Spanien bestätigt zudem, dass ein Impfstoff, der den Wildschweinen in Europa und Asien als Köder verabreicht wird, einen erheblichen Fortschritt in der Bekämpfung der ASP darstellt. Laut der Wissenschaftler liefert die Studie auch den Nachweis, dass diese Immunität über den Kontakt mit immunisierten Schweinen weitergegeben wird. Allerdings seien weitere Untersuchungen nötig, um zum Beispiel genau zu untersuchen, wie dies geschieht. Das benötigt Zeit.

Um einen Impfstoff zu entwickeln, muss erst einmal das Genom des ASP-Virus entschlüsselt werden. Dies gelang chinesischen Forschern sowie Wissenschaftlern aus Polen und Großbritannien.

In den USA und China wird an einem experimentellen Impfstoff gegen die ASP geforscht. Die USA haben 2019 solch einen Impfstoff entwickelt, der eine sogenannte sterile Immunität gegen die afrikanische Schweinepest bilden kann. Dies würde bedeuten, dass ein geimpftes Tier alle ASP-Viren nach der erfolgten Immunisierung vollständig eliminiert. Das Tier ist dann weder Virusträger, noch scheidet es das Virus aus. Laut der beteiligten Wissenschaftler ist dies dank eines bis dahin nicht charakterisierten Gens im ASP-Virus-Isolat Georgia möglich.

Ein Gentest aus Irland ermöglicht es, das Virus in rohen Importwaren aus von der ASP betroffenen Ländern nachzuweisen. Denn rohe Fleischprodukte seien einer der Hauptübertragungswege für das Virus der Afrikanischen Schweinepest.

Aus England wurde am 21.05.2020 ein neuer Impfstoff vorgestellt, der lt. den Entwicklern des Pirbright-Instituts, 100-prozentige Sicherheit bringt. Ein unschädliche gemachtes Virus schleust acht ausgewählte Gene aus dem ASP-Virus in die Schweinezellen ein. In den Zellen erzeugen die ASP-Gene virale Proteine. Sie bereiten die Immunzellen des Schweins darauf vor, auf eine ASP-Infektion zu reagieren. Alle Schweine entwickelten eine ausreichende Immunität, um eine Infektion mit der Afrikanischen Schweinepest zu überleben, auch wenn sie einige klinische Krankheitssymptome entwickelten.

12.11.2020: Auch Vietnam forscht an einem Impfstoff. Außerdem habe man die Zuchtforschung intensiviert. Dabei habe man in einem Versuch Schweine gezüchtet, die Antikörper gegen das ASP-Virus produzieren.

2021: Kenia und die Philippinen werden Versuche mit Impfstoffen durchgeführt. Die Wirksamkeit der experimentellen Impfstoffe wurden bei Tests bestätigt.

23.12.2021 Hoffnungsvoll stimmt uns die Meldung der amerikanischen Forscher. Das Forscherteam des Agricultural Research Service (ARS) in den USA legte neue Ergebnisse vor. Sie zeigen, dass experimentell geimpfte Schweine, die ASP nicht nur überlebten, sondern oft auch frei von klinischen Symptomen blieben. Dazu wurde ein ASP-Virusstamm geimpft, der in Vietnam zirkulierte. Die Forscher testeten den Impfstoff an zwei Gruppen von Schweinen. Die erste Gruppe bestand aus Hybriden der Rassen Yorkshire und Landrasse, die zweite aus Hybriden der vietnamesischen Mong Cai-Schweinen, die entweder mit Yorkshire- oder Landrasse-Schweinen gekreuzt waren.

Getestet wurden vier verschiedene Impfstoffdosen und wie schnell der Impfstoff Schutz bietet. Nachdem die Forscher die Tiere 28 Tage nach der Impfung mit dem ASP-Virus in Kontakt gebracht hatten, erkrankten drei von fünf Schweinen einer Gruppe mit der niedrigsten Impfstoffdosis und mussten eingeschläfert werden. Alle anderen Schweine in den übrigen drei Gruppen überlebten. Das bestätigte die früheren Ergebnisse.

In einem zweiten Versuch stellten die Forscher fest, dass der Impfstoff 14 Tage nach der Impfung nur die Hälfte der Schweine schützt. 21 oder 28 Tagen nach der Impfung überlebten alle Schweine ohne klinische Krankheitsanzeichen. Bis der Impfstoff offiziell verkauft werden darf, müssten aber noch jahrelang getestet werden, um zu beweisen, dass der Impfstoff sicher ist und vollständig funktioniert.

China bekämpft illegale Impfstoffe gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP). Sie könnten zur ASP-Virus-Mutationen geführt haben.

Es werden Zuchtversuche gestartet, die ASP-resistente Schweine hervorbringen. Die Grundidee: die Schweine sollen in ihren Zellen selbst geeignete molekulare Werkzeuge herstellen, welche die eingedrungenen ASP-Viren zerstören. 

Schottische Forscher des Roslin Institutes, allen voran Professor Bruce Whitlaw, experimentieren mit einem Gen der afrikanischen Warzenschweine, die zwar auch an ASP erkranken, aber nicht daran sterben. Das RELA genannte Gen scheint ein in Warzenschweinen natürlich entstandener Defekt des Immunsystems zu sein, der die Immunantwort dämpft und so die überschießende Reaktion mit hohem Fieber auf eine ASP-Infektion verhindert.
Das Verfahren, das zum Einbau der neuen Sequenz benutzt wird, basiert, wie bei den meisten neuen Versuchen, auf der Verwendung der sogenannten “molekularen Schere” (CRISPR/Cas9). Mit diesem Verfahren können am befruchteten Ei punktgenaue Veränderungen des Genoms vorgenommen werden. Das Verfahren benötigt weder Viren, die die genetischen Veränderungen in die Zellen „transportieren“ (sog. Vektoren oder Träger), noch Antibiotika-resistente Gene oder gar das Klonen.
Auf einer abgeschotteten Farm in Edingburgh / Schottland sind bereits Schweine mit dem veränderten Gen geboren worden. Bis allerdings die ersten “kommerziellen” auf ASP-Resistenz gezüchteten Schweine verfügbar sind, soll es fünf bis zehn Jahre dauern.

Diese Entwicklung würde die, die von uns nicht gewollte Massentierhaltung allerdings weiter bestehen lassen. Und nicht zu vergessen, dass für all die Experimente die Schweine am Ende getötet werden.

Die gesetzlichen Grundlagen sind zur Bekämpfung der afrikanischen Schweinepest sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden:

EU-Recht

  • Durchführungsbeschluss der Kommission 2014/709/EU mit tierseuchenrechtlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest in bestimmten Mitgliedstaaten und zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses
    2014/178/EU
  • Richtlinie 2002/60/EG des Rates zur Festlegung von besonderen Vorschriften
    für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest sowie zur Änderung der
    Richtlinie 92/119/EWG hinsichtlich der Teschener Krankheit und der Afrikanischen Schweinepest
  • Entscheidung 2003/422/EG der Kommission zur Genehmigung eines Diagnosehandbuchs für die Afrikanische Schweinepest

 

Bundesrecht

  • Tiergesundheitsgesetz (TierGesG)
  • Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische
  • Schweinepest (Schweinepest-Verordnung)
  • Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV)
  • Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV)

Landesrecht

  • Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG)
  • Gesundheitlicher Verbraucherschutz-Verordnung (GesVSV)
  • Koordinierungsrichtlinie (KoordR)

(Quelle: ASP-Broschüre des Landes Baden-Württemberg)