Wir als EU-Bürger:innen haben bis zum 21.01.2022 die Chance, der EU unsere Meinung über die Tierschutzgesetzgebung in Bezug auf die Lebensmittelproduktion in Form einer Umfrage mitzuteilen.

Diese öffentliche Konsultation ermöglicht, das Leid vieler Tiere in ganz Europa zu lindern, wenn jeder an der Umfrage teilnimmt.

Grund der Konsultation

Im Rahmen dieser Initiative werden verschiedene Optionen zur Behebung der Mängel untersucht, die bei der jüngsten Bewertung der EU-Rechtsvorschriften über den Tierschutz festgestellt wurden. Ziel ist die Überarbeitung dieser Rechtsvorschriften. Wir möchten Sie bitten, uns Ihre Ansichten und Erfahrungen hinsichtlich der Eignung der geltenden Vorschriften mitzuteilen sowie zu erläutern, wie diese verbessert werden könnten.

Hintergrund:
Die EU-Kommission verabschiedete im Jahr 2020 ihre Strategie “Vom Hof auf den Tisch / Farm to Fork”, um die Lebensmittelproduktion nachhaltiger zu gestalten. Im Zuge dieser Strategie verpflichtete sie sich auch, die Tierschutzgesetzgebung zu erneuern. Die Überarbeitung soll bis 2023 abgeschlossen sein.
Im Vorfeld befragt die EU-Kommission zahlreiche Expert:innen, Betroffene und Bürger:innen.
(Zielgruppe: Jede unmittelbar von den Rechtsvorschriften betroffene Gruppe, zum Beispiel Landwirte und andere Lebensmittelunternehmer • Bürgerinnen und Bürger • (möglicherweise) im Bereich Tierschutz tätige Nichtregierungsorganisationen und Verbraucherorganisationen)

Bereits mit der europäischen Bürgerinitiative “End the Cage Age”, folgte die EU dem Willen von 1,4 Millionen EU-Bürger:innen, die Abschaffung der Käfighaltung als festen Bestandteil der Überarbeitungspläne aufzunehmen.

Daher ist die Teilnahme an dieser Umfrage so wichtig, denn auch die Agrarlobby (siehe Zielgruppe) wird versuchen, ihre Vorteile aus der Umfrage zu ziehen. Je mehr Bürger:innen sich für eine strengere Tierschutzgesetzgebung aussprechen, je höher ist die Chance, dass die Aufweichung der Gesetzgebung verhindert wird.

Bevor Ihr die Umfrage durchführen könnt, ist die Erstellung eines Kontos (E-Mail und Passwort) oder das Einloggen über den Account der Plattformen Facebook, Twitter oder Google notwendig.

Die Albert-Schweitzer-Stiftung hat hilfreiche Hinweise für die Beantwortung herausgegeben, an denen man sich gut orientieren kann.

Den Link dazu findetIhr  HIER